Solidarität mit Lorenz Gösta Beutin
Erklärung der AKL NRW zum Prozess gegen unseren Genossen
Am Donnerstag, 12. August, 11 Uhr, steht Lorenz Gösta Beutin wegen Parlamentarischer Beobachtung in Recklinghausen vor Gericht: Im Februar 2020 hat er die Aktionen von Ende Gelände gegen die Eröffnung des Kohlekraftwerks Datteln IV als Parlamentarischer Beobachter für die Linksfraktion im Bundestag begleitet. Zum einen durfte er sich auf dem Gelände frei bewegen, zum anderen aber hat der Betreiber Anzeige wegen Hausfriedens-bruchs gestellt - zwei Umstände, die sich eigentlich widersprechen.
In den letzten Jahren waren Parlamentarier*innen von DIE LINKE und anderer demokratischer Parteien regelmäßig bei Aktionen des zivilen Ungehorsams der Klimaschutzbewegung und anderen Demonstrationen und Protesten zur Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) als parlamentarische Beobachter*innen am Ort des Geschehens. Für Demonstrierende kann es ein Schutz vor Repressionen sein, auch Journalist*innen können von der Anwesenheit parlamentarischer Beobachter*innen profitieren.
Aktuell gerät der linke Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin, in der Linksfraktion zuständig für Energie- und Klimapolitik, ins Visier von Polizei und Gericht. Der Bundestag entzog ihm im März die Immunität, weil er im Februar 2020 eine Protestaktion am Kohle-kraftwerk Datteln IV in Nordrhein-Westfalen begleitet hatte und nun ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Betreiberfirma des Kraftwerks, Uniper, zeigte ihn und 102 andere Personen, die das Gelände betreten hatten, wegen Hausfriedensbruchs an. Aber nur Gösta Beutin wird der Prozess gemacht, alle anderen Verfahren wurden eingestellt.
Das ist ein klarer Versuch, Klimaproteste zu kriminalisieren, mitsamt den Beobachter*innen. Es reiht sich ein in eine Reihe anderer Einschnitte in die Versammlungsfreiheit, die gerade die Klimabewegung besonders hart treffen. Da ist unter anderem das in NRW geplante Versammlungsgesetz, das massive Einschnitte für Demonstrant*innen vorsieht. Nach den Plänen von Innenminister Herbert Reul (CDU) soll das Tragen uniformähnlicher Kleidung, wie z.B. auch die weißen Maleranzüge von Ende Gelände, verboten werden, ebenso Blockadetrainings vor Demonstrationen. Ein breites Bündnis von Klimaschützer*innen, Jugendverbänden, Gewerkschaften bis hin zu Antifaschist*innen und der VVN-BdA und Fußballfans kritisieren den Gesetzesentwurf. Bei einer Demonstration gegen das geplante Gesetz wurden dann gleich die noch nicht beschlossenen Repressionen von der Polizei geprobt. Der Widerstand geht weiter.
Wehret den Anfängen – kommt zahlreich zum Prozess gegen Gösta Beutin:
Donnerstag 12.8. um 11 Uhr
Recklinghausen, Reitzensteinstr. 17, 1. Etage, Sitzungssaal 129